Prävention:Interne Melde- und Beschwerdewege: Was tun, wenn ich von (sexualisierter) Gewalt betroffen bin oder diese wahrnehme
Das gilt sowohl für Kinder und Jugendliche, Schutzbefohlene und hilfsbedürftige Erwachsenen, als auch für Eltern bzw. Personensorgeberechtigte und für haupt- und ehrenamtlich Tätige.
DIE PRÄVENTIONFACHSKRAFT UND FACHKRAFT FÜR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
Für die Pfarrei St. Martin und für das Jugendzentrum KATHO ist Pastoralreferent Manfried Huben, Rathausplatz 4, 41844 Wegberg, Mail: manfried.huben@SanktMartinWegberg.de, Tel: 02434/8002-17.die vom Kirchenvorstand beauftragte Präventionsfachkraft.
Für jede Kindertagesstätte von St. Martin gibt es eine eigene Fachkraft für Kindeswohlgefährdung, die mit der Präventionsfachkraft zusammenarbeitet.
Die Präventionsfachkraft ist Ansprechpartner für Mitarbeitende der Pfarrei St. Martin sowie für ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
Von sexualisierter Gewalt direkt oder auch indirekt betroffene Menschen steht die Präventionsfachkraft zur Verfügung. Betroffene können sich aber auch an andere Ansprechpersonen und Beratungsstellen wenden. (Liste siehe unten)
Die Präventionsfachkraft unterliegt der Schweigepflicht! Die Präventionsfachkraft kann nur durch die von sexualisierter Gewalt betroffene Person von der Schweigepflicht befreit werden!
Die Präventionsfachkraft kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und kann über interne und externe Beratungsstellen informieren.