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Rat des Pastoralen Raumes

Der Rat des Pastoralen Raumes löst den bisherigen Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) ab und ist verantwortlich für die „grundlegenden Fragen der Pastoral" im jeweiligen Pastoralen Raum. Hier wird informiert, beraten und soweit wie möglich entschieden – unter anderem über die Gottesdienstordnung, die weitere Nutzung der kirchlichen Gebäude, das Pastoralkonzept, die ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit oder die Verantwortung für den Dienst am Nächsten.

Der Rat des Pastoralen Raumes ist darüber hinaus auch Ort des Austausches und der Planung, welche pastoralen Aufgaben und Neuausrichtungen anfallen. Er nimmt den gesamten Pastoralen Raum in den Blick und vergewissert auch die Orte von Kirche. Dazu zählen weitere Orte und Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Ordensgemeinschaften, Verbände, Sozialstationen, Einrichtungen, Initiativen und Institutionen, die als Orte von Kirche in Frage kommen. Der Rat darf Ausschüsse gründen und kann so bei Bedarf auch kleinere Einheiten in einzelnen Ortsteilen abbilden und z. B. auf diese Weise Ortsausschüsse legitimieren.

Die Aufgaben des Rates, die Zusammensetzung seiner Mitglieder und die Arbeitsweise sind festgelegt in der Satzung für den Rat des Pastoralen Raumes und der zugehörigen Wahlordnung.

 

Zur Entstehung des GdG-Rates/jetzigen Rat des Pastoralen Raumes

Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Priestermangels formulierte der Bistumstag 1996:

 „Deshalb ist es geboten die Frage der Gemeindeleitung neu zu stellen und [...] auf eine begründete und zukunftsfähige Praxis von Gemeindeleitung hin zu klären. Diese Klärung führt konsequent zu einem Verständnis, das die je in gemeinsamen Priestertum und im ordinierten priesterlichen Dienst begründete Verantwortung zusammenführt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Gemeindeleitung nicht mehr nur von einem einzelnen gewährleistet verantwortet und ausgeübt werdet sollte."

Ziel dieses Rates und des jetzigen Rat des Pastoralen Raumes ist das Miteinander von gemeinsamen und ordiniertem Priestertum in der Verantwortung für die Gemeinde.

Als Rahmenbedingungen gilt: An der „Gemeindeleitung in Gemeinschaft" wird zusätzlich zu dem Pfarrer eine Gemeinschaft von Personen beteiligt, die dem Pfarreirat/GdG-Rat oder dem Kirchenvorstand angehören bzw. von diesen Gremien durch Wahl dem Bischof vorgeschlagen werden. Diese Personen müssen im Leben der Pfarrei verwurzelt und dort akzeptiert sein.

 

Gestaltung der Pastoral vor Ort

Die Ortsauschüsse Pastoral (OAP) bilden eine wichtige Säule innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft unserer Pfarrei, indem sie die pastorale Arbeit vor Ort in enger Verbindung mit dem GdG-Rat gestalten. Ihr Engagement erstreckt sich über die kontinuierliche Entwicklung und Umsetzung von Angeboten sowie die Initiierung bedeutsamer Projekte innerhalb der örtlichen Gemeinschaft. Diese Bemühungen werden stets in enger Kooperation mit dem GdG-Rat verwirklicht. Darüber hinaus dienen die Ortsauschüsse als wichtige Anlaufstelle für die individuellen Anliegen und Bedürfnisse der Gemeindemitglieder.

Zögern Sie nicht, mit den Ortsauschüssen in Ihren Anliegen und Fragen Kontakt aufzunehmen.

 

Kontaktdaten zu unseren Ortsauschüssen Pastoral

Arsbeck

oa-arsbeck@sanktmartinwegberg.de

 

Beeck

oa-beeck-pastoral@sanktmartinwegberg.de

 

Dalheim

oa-dalheim@sanktmartinwegberg.de

 

Klinkum

oa-klinkum@sanktmartinwegberg.de

 

Merbeck

oa-merbeck-pastoral@sanktmartinwegberg.de

 

Rath-Anhoven

oa-rath-anhoven-pastoral@sanktmartinwegberg.de

 

Rickelrath

oa-rickelrath@sanktmartinwegberg.de

 

Tüschenbroich

oa-tueschenbroich-pastoral@sanktmartinwegberg.de

 

Wegberg

oa-wegberg-pastoral@sanktmartinwegberg.de

 

Wildenrath

oa-wildenrath@sanktmartinwegberg.de