Der GdG-Rat (Gemeinschaft der Gemeinden-Rat) ist das vom Bischof anerkannte Organ des Laienapostolats. Er nimmt Teil an der Gemeindeleitung und beschäftigt sich mit den pastoralen Fragestellungen und Aufgaben in unserer Pfarrei. Der GdG-Rat ist die Vertretung der Ebene Kirche am Ort.
Er setzt sich zusammen aus 17 gewählten Mitgliedern, sowie zusätzlich aus geborenen, berufenden und beratenden Mitgliedern aus der Pfarrei.