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Von den Sakramenten:Die Firmung

Dreifaltigkeitsfenster in der Fatimakapelle, Schardenberg (Oberösterreich)
So wie jedes Leben muss auch das in der Taufe grundgelegte christliche Leben wachsen und reifen. Dieser Wachstumsprozess ist Frucht der Gnade Gottes.
Datum:
1. Juni 2024
Von:
Hedwig Klein

Das durch die Taufe begründete Christsein ist unverdiente Gnade, mit der Gott unser Tun von Anfang an begleitet und deren wir von Anfang an aufgrund der Erbsünde bedürfen. Der Stärkung und Vollendung der Taufe dient vor allem das Sakrament der Firmung. Es ist ein eigenes Sakrament, aber eng mit der Taufe verbunden -es soll das Grundgelegte entfalten, stärken und vollenden.

Seit 1971 gilt: Die Firmung wird gespendet durch Salbung mit Chrisam auf die Stirn unter Auflegung der Hand. Dabei werden die Worte gesprochen: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Die Salbung mit Öl ist ein uraltes Zeichen. Sie bedeutet nicht nur Reinigung und Kräftigung, sondern auch Ermächtigung; sie gibt Kraft und Macht und Glanz. Sie findet sich von alters her z.B. auch bei der Einsetzung von Königen und Priestern. Die Handauflegung bedeutet Besitzergreifung und zugleich Segen und Bevollmächtigung.

Der Firmling wird voll und ganz von der Kirche in Anspruch genommen; ihm wird Verantwortung übertragen – gestärkt durch den Hl. Geist soll er den Glauben verteidigen und verbreiten und so persönlich mitwirken am Aufbau der Kirche und an der Gestaltung christlichen Lebens. Das wird in dem folgenden Gebet angedeutet:

„Allmächtiger Gott, Vater unsres Herrn Jesus Christus, du hast die Christen in der Taufe von der Schuld befreit, du hast ihnen aus dem Wasser und dem Hl. Geist neues Leben geschenkt. Wir bitten dich, sende… ihnen den Hl. Geist den Beistand. Gib ihnen den Geist der Weisheit und der Einsicht, des Rates, der Erkenntnis und der Stärke, den Geist der Frömmigkeit und der Gottesfurcht… Die Fülle der Geistesgaben.“

Um diese enge Verbindung der Gefirmten zum Ausdruck zu bringen, spendet der Bischof die Firmung oder ein von ihm Beauftragter. Dadurch wird die enge Bindung an die Kirche, aber auch die Verantwortung des Gefirmten für die Kirche zum Ausdruck gebracht.