Zum Inhalt springen
boys-3111230_by_sweetlouise_pixabay_pfarrbriefservice

Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)

Der GdG-Rat ist verantwortlich für die die „grundlegenden Fragen der Pastoral" der Gemeinschaft der Gemeinden.Hier wird informiert, beraten und soweit möglich entschieden u.a. über die Gottesdienstordnung, die weitere Nutzung der kirchlichen Gebäude, das Pastoralkonzept, die Zusammenarbeit mit der evangelischen Schwesterkirche und den Religionsgemeinschaften, die Mitbeteiligung von Laien an der Leitung der Gemeinden, die Nutzung der Pfarrbüros, die Verantwortung für den Dienst am Nächsten.

Der GdG-Rat ist darüber hinaus auch Ort des Austausches und der Planung, welche pastoralen Aufgaben und Neuausrichtungen sich in der nächsten Zeit für die Gemeinschaft der Gemeinden abzeichnen. Er nimmt das gesamte Territorium der Gemeinschaft in den Blick. Er schaut auf die verschiedenen kirchlichen Orte der Gemeinschaft wie Altenheime, Kindertagesstätten, Schulen, Ordensgemeinschaften, Verbände, Sozialstationen, Einrichtungen, Initiativen, Institutionen. Die Aufgaben des GdG-Rats, die Zusammensetzung seiner Mitglieder und die Arbeitsweise ist grundgelegt in der Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat).

 

Zur Entstehung des GdG-Rates

Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Priestermangels formulierte der Bistumstag 1996:

 „Deshalb ist es geboten die Frage der Gemeindeleitung neu zu stellen und [...] auf eine begründete und zukunftsfähige Praxis von Gemeindeleitung hin zu klären. Diese Klärung führt konsequent zu einem Verständnis, das die je in gemeinsamen Priestertum und im ordinierten priesterlichen Dienst begründete Verantwortung zusammenführt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Gemeindeleitung nicht mehr nur von einem einzelnen gewährleistet verantwortet und ausgeübt werdet sollte."

Ziel dieses Rates ist das Miteinander von gemeinsamen und ordiniertem Priestertum in der Verantwortung für die Gemeinde.

Als Rahmenbedingungen gilt: An der „Gemeindeleitung in Gemeinschaft" wird zusätzlich zu dem Pfarrer eine Gemeinschaft von Personen beteiligt, die dem Pfarreirat/GdG-Rat oder dem Kirchenvorstand angehören bzw. von diesen Gremien durch Wahl dem Bischof vorgeschlagen werden. Diese Personen müssen im Leben der Pfarrei verwurzelt und dort akzeptiert sein.