Zum Inhalt springen

Kirchenvorstand

financing-3536752_by_annca_cc0-gemeinfrei_pixabay_pfarrbriefservice

Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und verwaltet ihr Vermögen. Damit kommt den ehrenamtlichen Vertretern dieses wichtigen Gremiums gerade in Zeiten des spürbaren Wandels eine verantwortungsvolle Aufgabe zu.

Der Kirchenvorstand (KV)

  • ist das Organ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts: der Katholischen Kirchengemeinde
  • kümmert sich u.a. um das Personal, die Liegenschaften und die Finanzen der Kirchengemeinde
  • kümmert sich somit auch um die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche
  • sorgt sich auch um unsere sechs Kindertageseinrichtungen und unsere Jugendeinrichtung
  • bildet zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben Ausschüsse für die verschiedenen Themengebiete

 

Der Kirchenvorstand repräsentiert alle 10 Gemeinden unserer Pfarrei und besteht aus

  • dem Pfarrer als geborenem Mitglied, der zugleich auch den Vorsitz hat
  • 16 gewählten Mitgliedern

Hinzu kommt:

  • ein/e Vertreter/in des GdG-Rates ohne Stimmrecht
  • die Verwaltungskoordinatorin