Zum Inhalt springen
Ein- und Ausgänge einer alten Klosterkirche

(Wieder-)Eintritt in die Kirche

Der Weg des Glaubens ist oft von persönlichen Überlegungen und Lebensphasen geprägt. Wenn Sie sich in Ihren Gedanken mit dem Wunsch tragen, wieder in die Kirche einzutreten, möchten wir Sie ermutigen, diesen Weg in Ihrem eigenen Tempo zu gehen.

Unsere Türen stehen weit offen, nicht nur für diejenigen, die bereits eine klare Entscheidung getroffen haben, sondern auch für jene, die noch in der Phase des Nachdenkens und Erwägens sind. Wir verstehen, dass der Gedanke an einen Wiedereintritt oder einen Konfessionswechsel eine persönliche Reise ist, die Zeit, Offenheit und Raum für individuelle Überlegungen benötigt.

Wir möchten Ihnen einen Ort bieten, an dem Sie sich wohl fühlen können, während Sie Ihre Gedanken ordnen und die Möglichkeit eines Wiedereintritts in Betracht ziehen. Wir sind da, um zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen, ganz gleich, in welche Richtung er führen mag.

Der Wunsch nach einer Rückkehr in die Kirche kann wie eine Reise sein, die von vielen Gedanken und Emotionen begleitet wird. Auf diesem Weg sind Sie nicht allein. Wir empfangen Sie mit Respekt und Verständnis, unabhängig davon, welche Entscheidung Sie treffen. Unsere Gemeinschaft ist darauf ausgerichtet, eine unterstützende Umgebung zu schaffen, in der Sie Ihren eigenen Weg des Glaubens finden können.

Falls Sie sich unsicher sind oder einfach nur einen offenen Austausch suchen, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Kirche willkommen zu heißen, sei es nun als fester Entschluss oder als Gedanke, der in Ihnen heranreift.

Fragen & Antworten

Ich habe den Wunsch, wieder in die Kirche einzutreten. Was muss ich dafür tun?

Melden Sie sich bitte in unserem Pfarrbüro. Unsere Pfarrsekretärinnen werden Ihnen erste Fragen beantworten können und Sie dann weitervermitteln.

 

Was geschieht, wenn ich mich mit meinem Anliegen im Pfarrbüro melde?

Unsere Pfarrsekretärinnen werden mit ihrem Anliegen vertrauensvoll umgehen und einen Kontakt zu unseren pastoralen Mitarbeiter:innen herstellen. Diese Person wird sich dann bei Ihnen melden und ihre Fragen und Anliegen mit Ihnen besprechen und Sie auf den Wiedereintritt vorbereiten.

 

Welche Dokumente muss ich bei einem Wiedereintritt vorlegen?

Gemeinsam mit Ihrem seelsorglichen Gesprächspartner stellen Sie beim Bischöflichen Generalvikariat einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Kirche. Er enthält die für die Kirche wichtigen Angaben zu Ihrer Person. Erforderlich sind folgende Dokumente:

  1. Austrittsbescheinigung aus der kath. Kirche (haben Sie vom Amtsgericht erhalten);
  2. Taufurkunde bzw. Auszug aus dem Taufbuch der Gemeinde, in der Sie getauft wurden;
  3. Nachweis Ihrer Firmung (erhalten Sie in der Gemeinde, in der Sie gefirmt wurden;
    nur falls sie gefirmt wurden);
  4. Ihren Personalausweis.

Sollten Sie weder Tauf- noch Firmurkunde besitzen, wird Ihnen Ihr Gesprächspartner helfen, sie zu besorgen. Der Bischof beauftragt dann einen Priester, Sie wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen. Die Taufe, die Sie früher bereits empfangen haben, bleibt für das ganze Leben gültig und wird nicht wiederholt. Sollten Sie noch nicht gefirmt sein, kann Ihnen der Priester im Rahmen der Wiederaufnahmefeier das Sakrament der Firmung spenden.

 

Wie läuft eine Wiederaufnahme ab?

Die Wiederaufnahme geschieht im Rahmen einer schlichten gottesdienstlichen Feier in einer Kirche. Der zur Wiederaufnahme beauftragte Priester, zwei Christ(-inn)en als Zeugen und eventuell andere von Ihnen gewünschte Personen nehmen daran teil. Nachdem Sie das Glaubensbekenntnis gesprochen haben, nimmt der Priester Sie wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche auf. Wenn Sie es wünschen, kann Ihre Wiederaufnahme auch in einem Gemeindegottesdienst – in Ihrer Pfarrgemeinde oder auch in einer Wahlgemeinde - stattfinden.

 

Was geschieht nach der Wiederaufnahme?

Von Ihrer Wiederaufnahme erhalten Ihre Wohnsitz-Pfarrgemeinde, Ihre Taufgemeinde, das Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt Nachricht.

Mit Ihrer Wiederaufnahme können Sie wieder die Sakramente empfangen und Ihre anderen Rechte als Christ/-in in der Kirche wahrnehmen (Patenschaften, Mitgliedschaft in kirchlichen Gremien und Teilnahme an den vielfältigen Aufgaben im Leben einer Gemeinde).

Vor einem Priester und zwei Zeugen, drücken Sie mit dem Glaubensbekenntnis Ihren Willen aus, zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester erklärt dann im Namen der Kirche, dass Sie wieder aufgenommen sind. Die nötigen Formalitäten werden von der Glaubensorientierung erledigt.

Über Ihre Aufnahme in die katholische Kirche werden Ihre Wohnortpfarrei, das Bischöfliche Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt informiert.

Vor einem Priester und zwei Zeugen, drücken Sie mit dem Glaubensbekenntnis Ihren Willen aus, zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester erklärt dann im Namen der Kirche, dass Sie wieder aufgenommen sind. Die nötigen Formalitäten werden von der Glaubensorientierung erledigt.

Über Ihre Aufnahme in die katholische Kirche werden Ihre Wohnortpfarrei, das Bischöfliche Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt informiert.

Vor einem Priester und zwei Zeugen, drücken Sie mit dem Glaubensbekenntnis Ihren Willen aus, zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester erklärt dann im Namen der Kirche, dass Sie wieder aufgenommen sind. Die nötigen Formalitäten werden von der Glaubensorientierung erledigt.

Über Ihre Aufnahme in die katholische Kirche werden Ihre Wohnortpfarrei, das Bischöfliche Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt informiert.

Vor einem Priester und zwei Zeugen, drücken Sie mit dem Glaubensbekenntnis Ihren Willen aus, zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester erklärt dann im Namen der Kirche, dass Sie wieder aufgenommen sind. Die nötigen Formalitäten werden von der Glaubensorientierung erledigt.

Über Ihre Aufnahme in die katholische Kirche werden Ihre Wohnortpfarrei, das Bischöfliche Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt informiert.